Definition
Teil 1 ist der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung zum Kaufmann im Einzelhandel. Das Ergebnis zählt ins Zeugnis. Es ist keine Zwischenprüfung.
24.–27. Mai 2027
Vier Abende. Dieselben Fächer wie beim Verkäufer, eigener Termin.
Noch 10 Anmeldungen, dann findet er statt.
Teil 1 ist der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung zum Kaufmann im Einzelhandel. Das Ergebnis zählt ins Zeugnis. Es ist keine Zwischenprüfung.
Verkauf und Werbemaßnahmen, Warenwirtschaft und Kalkulation, Wirtschafts- und Sozialkunde. In der Regel nach den ersten zwei Ausbildungsjahren.