Definition
Die Ausbilder-Eignungsverordnung regelt, wer berufs- und arbeitspädagogisch ausbilden darf. Der Nachweis heißt AdA-Schein. Ohne ihn darf ein Betrieb in den meisten Berufen nicht ausbilden, auch wenn die fachliche Eignung vorliegt.
16.–20. November 2026
Fünf Abende. Vier Handlungsfelder und eine Unterweisung.
Noch 10 Anmeldungen, dann findet er statt.
Die Ausbilder-Eignungsverordnung regelt, wer berufs- und arbeitspädagogisch ausbilden darf. Der Nachweis heißt AdA-Schein. Ohne ihn darf ein Betrieb in den meisten Berufen nicht ausbilden, auch wenn die fachliche Eignung vorliegt.
Planung, Durchführung und Abschluss der betrieblichen Ausbildung. Für angehende Ausbilder, für Führungskräfte, die Azubis anleiten, und für die Prüfung bei der IHK.